Der Bußgeldkatalog dient lediglich als Richtschnur, so dass bei besonderer Interessenlage hiervon abgewichen werden kann (z.B. bei Voreintragungen im Verkehrszentralregister).
Auf den folgenden Seiten finden Sie Auszüge aus dem neuen Bußgeldkatalog (Stand Februar 2009) Angaben ohne Gewähr.